Integrationskurs 2026: Ablauf, Kosten und Antrag einfach erklärt

Ein Integrationskurs verbindet Deutschunterricht mit Wissen über das Leben in Deutschland. Ob Sie teilnehmen dürfen oder müssen, hängt von Ihrem Status und der zuständigen Stelle ab. Hier erfahren Sie, wie der Kurs aufgebaut ist, welche Kosten 2026 gelten und welche Anträge Sie rechtzeitig stellen sollten.

Kurzantwort: Der allgemeine Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Eine Einheit dauert 45 Minuten. Der aktuelle Kostenbeitrag beträgt 2,29 Euro je Einheit, beim allgemeinen Kurs also insgesamt 1.603 Euro. Je nach Status ist der Kurs kostenlos oder eine Kostenbefreiung möglich. Klären Sie zuerst Ihre Berechtigung, stellen Sie Anträge vor Kursbeginn und suchen Sie anschließend einen passenden Träger über BAMF-NAvI.

Was ist ein Integrationskurs?

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs lernen Sie Deutsch für Alltag, Arbeit und den Kontakt mit Behörden. Ziel ist das Sprachniveau B1. Der Orientierungskurs behandelt Wissen über das Leben in Deutschland.

Ein allgemeiner Integrationskurs hat 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Jede Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Besondere Kursarten können insgesamt bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten umfassen. Welche Kursart passt, wird nicht allein nach Ihren Wünschen entschieden. Vor Beginn findet ein kostenloser Einstufungstest statt. Damit wird festgestellt, welcher Kursabschnitt für Sie geeignet ist.

Am Ende stehen zwei Prüfungen: der Deutsch-Test für Zuwanderer, kurz DTZ, und der Test „Leben in Deutschland“. Wenn Sie beide Abschlusstests bestehen, erhalten Sie das Zertifikat Integrationskurs. Die Grundinformationen zu Aufbau, Prüfungen und Teilnahme finden Sie auf der BAMF-Seite zu Integrationskursen.

Wer darf oder muss teilnehmen?

Eine Teilnahme kann durch die Ausländerbehörde, das Jobcenter beziehungsweise einen Träger der Grundsicherung oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, ermöglicht oder verlangt werden. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrem persönlichen Status. Deshalb sollten Sie nicht nur prüfen, ob in Ihrer Nähe ein Kurs frei ist, sondern zuerst klären, welche Bescheinigung oder Verpflichtung Sie brauchen.

Bei einer Zulassung durch das BAMF nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz kann die Aufnahme davon abhängen, ob Kursplätze verfügbar sind. Eine Zulassung bedeutet daher nicht automatisch, dass an Ihrem Wunschort sofort ein Platz frei ist. Statusabhängige Sonderfälle sollten Sie direkt mit dem BAMF oder der zuständigen Behörde klären. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Beratung.

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung stellen müssen, nutzen Sie die Hinweise im BAMF-Merkblatt zum Antrag auf Zulassung. Nehmen Sie vorhandene Schreiben der Ausländerbehörde, des Jobcenters oder des BAMF zum Beratungstermin beim Kursträger mit. So kann der Träger prüfen, auf welcher Grundlage Sie teilnehmen und ob noch Unterlagen fehlen.

Was kostet der Integrationskurs 2026?

Der aktuelle Kostenbeitrag beträgt 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Bezahlt wird nicht der gesamte Kurs auf einmal, sondern jeweils pro Abschnitt mit 100 Unterrichtseinheiten. Ein solcher Abschnitt kostet damit 229 Euro. Beim allgemeinen Integrationskurs mit insgesamt 700 Unterrichtseinheiten ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 1.603 Euro.

Für Personen, die vom Jobcenter beziehungsweise vom Träger der Grundsicherung zum Kurs zugelassen oder verpflichtet wurden, ist der Kurs immer kostenlos. Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zahlen keinen Kostenbeitrag. In anderen Fällen kann eine Befreiung möglich sein. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Kursträger eine Befreiung automatisch einträgt. Prüfen Sie, ob ein eigener Antrag nötig ist, und stellen Sie ihn rechtzeitig.

Die aktuellen Angaben zu Teilnahme und Kosten veröffentlicht das BAMF. Bewahren Sie Bescheide, Zahlungsnachweise und Kursunterlagen auf. Diese Dokumente können später wichtig sein, wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten.

Wann ist eine Kostenbefreiung möglich?

Eine Befreiung vom Kostenbeitrag kann beantragt werden, wenn Sie Bürgergeld beziehungsweise Leistungen der Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe erhalten. Eine Befreiung kann auch wegen einer anderen finanziellen Bedürftigkeit möglich sein. Für bestimmte Beschäftigte mit niedrigem Einkommen gibt es ebenfalls eine Befreiungsmöglichkeit.

Für Beschäftigte gelten Einkommensgrenzen, die sich jedes Jahr ändern können. Deshalb nennen wir hier keinen festen Grenzbetrag. Prüfen Sie stattdessen die aktuellen Voraussetzungen direkt beim BAMF oder lassen Sie sich von der zuständigen Stelle beraten.

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Kurses. Eine Befreiung wirkt nicht rückwirkend auf den Kursbeginn. Wer erst nach dem Start beantragt, kann deshalb auf bereits entstandenen Beiträgen sitzen bleiben. Reichen Sie die verlangten Nachweise zusammen mit dem Antrag ein und warten Sie bei Unsicherheit nicht bis zum ersten Unterrichtstag.

Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit sind und Leistungen beziehen, kann auf Antrag auch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten möglich sein. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüft die zuständige Stelle. Fragen Sie vor Kursbeginn nach dem passenden Antrag und danach, welche Nachweise für den Weg zum Kursort erforderlich sind.

Kann ich Geld zurückbekommen?

Nach erfolgreichem und rechtzeitigem Abschluss kann das BAMF auf Antrag bis zu 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags erstatten. Dafür müssen die jeweiligen Fristen eingehalten werden. Für Teilnahmeberechtigungen, die ab dem 1. Februar 2023 ausgestellt wurden, gilt normalerweise: Der allgemeine Integrationskurs muss innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen werden. Bei speziellen Zielgruppenkursen beträgt die Frist normalerweise drei Jahre.

Erfolgreich abgeschlossen ist der Integrationskurs, wenn die erforderlichen Abschlusstests bestanden sind. Planen Sie den Prüfungszeitpunkt daher mit ein und stellen Sie den Erstattungsantrag nicht erst lange nach dem Ergebnis. Die mögliche Erstattung ist kein automatischer Rabatt bei der Anmeldung. Zunächst zahlen Sie den festgesetzten Beitrag, sofern Sie nicht befreit sind. Danach beantragen Sie die Erstattung und weisen den fristgerechten erfolgreichen Abschluss nach.

Welche Frist für Sie zählt, hängt unter anderem vom Datum Ihrer Teilnahmeberechtigung und der Kursart ab. Lassen Sie das im Zweifel vom BAMF prüfen. Aktuelle Hinweise stehen ebenfalls auf der offiziellen Informationsseite des BAMF.

So finden Sie einen Kursplatz

Kursträger in Ihrer Nähe finden Sie über BAMF-NAvI. Suchen Sie dort nach Ihrem Wohnort und kontaktieren Sie mehrere passende Anbieter, wenn ein Kurs voll ist. Fragen Sie nach Kursart, Starttermin, Unterrichtszeiten, freien Plätzen und dem Termin für den Einstufungstest.

Praktisch ist diese Reihenfolge: Klären Sie zuerst bei der zuständigen Behörde oder beim BAMF, ob Sie berechtigt oder verpflichtet sind. Beantragen Sie dann gegebenenfalls die Zulassung, die Kostenbefreiung und den Fahrtkostenzuschuss. Suchen Sie anschließend einen Träger und legen Sie dort Ihre Unterlagen vor. Der Einstufungstest ist kostenlos und bestimmt, an welcher Stelle Sie in den Kurs einsteigen.

Beginnen Sie nicht auf eigene Rechnung, wenn Ihr Antrag auf Kostenbefreiung noch ungeklärt ist. Da die Befreiung nicht rückwirkend zum Kursbeginn gilt, kann ein verfrühter Start Kosten verursachen. Stimmen Sie den tatsächlichen Beginn mit dem Träger ab und lassen Sie sich erklären, welche Entscheidung noch fehlt.

Unterlagen und Fragen für den Beratungstermin

Nehmen Sie alle Schreiben mit, die Sie zur Teilnahme erhalten haben. Dazu gehören je nach Fall eine Berechtigung, eine Verpflichtung oder ein Zulassungsbescheid. Wenn Sie eine Kostenbefreiung beantragen möchten, brauchen Sie außerdem Nachweise für den jeweiligen Befreiungsgrund. Welche Unterlagen genau verlangt werden, erfahren Sie beim BAMF oder bei der zuständigen Stelle.

Notieren Sie vor dem Termin Ihre wichtigsten Fragen: Gilt meine Berechtigung für diesen Kurs? Muss ich einen eigenen Zulassungsantrag stellen? Ist bereits über die Kostenbefreiung entschieden? Kann ich einen Fahrtkostenzuschuss beantragen? Wann findet der kostenlose Einstufungstest statt? Bis wann muss ich den Kurs abschließen, damit eine Beitragserstattung möglich bleibt?

Unterschreiben Sie keine kostenpflichtige Anmeldung, deren Folgen Sie nicht verstanden haben. Bitten Sie den Kursträger um eine klare Erklärung, welcher Beitrag für den nächsten 100-Unterrichtseinheiten-Abschnitt anfällt und ob eine Befreiung bereits nachgewiesen ist. Für verbindliche Entscheidungen zu Ihrem Aufenthaltsstatus oder Ihrer Teilnahme ist nicht dieser Artikel, sondern die jeweils zuständige Behörde verantwortlich.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der allgemeine Integrationskurs?

Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 Einheiten Sprachkurs und 100 Einheiten Orientierungskurs. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Wie viele Wochen oder Monate der Kurs dauert, hängt vom Stundenplan des Trägers ab.

Ist der Einstufungstest kostenpflichtig?

Nein. Der Einstufungstest vor dem Kurs ist kostenlos. Er dient dazu, den passenden Kursabschnitt festzustellen.

Welches Sprachniveau soll ich erreichen?

Der Sprachkurs zielt auf das Niveau B1. Am Ende werden der Deutsch-Test für Zuwanderer und der Test Leben in Deutschland abgelegt. Wer beide Abschlusstests besteht, erhält das Zertifikat Integrationskurs.

Kann ich die Kostenbefreiung nach Kursbeginn beantragen?

Der Antrag sollte vor Kursbeginn gestellt werden, weil die Befreiung nicht rückwirkend zum Kursbeginn gilt. Klären Sie die Kostenfrage deshalb vor der ersten Unterrichtseinheit.

Wo finde ich einen Integrationskurs in meiner Nähe?

Nutzen Sie BAMF-NAvI und suchen Sie nach Ihrem Wohnort. Fragen Sie den ausgewählten Träger direkt nach freien Plätzen, Kurszeiten und dem Einstufungstest.

Bekomme ich nach dem Kurs einen Teil der Beiträge zurück?

Bis zu 50 Prozent können auf Antrag erstattet werden, wenn Sie den Kurs erfolgreich und innerhalb der für Sie geltenden Frist abschließen. Für Berechtigungen ab dem 1. Februar 2023 sind es normalerweise zwei Jahre beim allgemeinen Kurs und drei Jahre bei speziellen Zielgruppenkursen.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihre Berechtigung oder Verpflichtung und stellen Sie eine nötige Kostenbefreiung vor Kursbeginn. Danach suchen Sie über BAMF-NAvI nach Trägern in Ihrer Nähe und vereinbaren den kostenlosen Einstufungstest.