Krankenversicherung in Deutschland für Migranten – Was Sie wissen müssen

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Jeder der hier lebt oder arbeitet muss versichert sein. Dieser Artikel erklärt welche Versicherung gilt, wie man sich anmeldet und was bei Lücken passiert.

Kurzantwort: Als Angestellter werden Sie automatisch über Ihren Arbeitgeber versichert. Als Selbstständiger müssen Sie sich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden — am besten innerhalb der ersten Wochen nach dem Einzug.

Gesetzlich oder privat versichert?

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Für die meisten Arbeitnehmer Pflicht. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner kostenlos mitversichert.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Nur für Beamte, Selbstständige und Gutverdiener (Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 Euro/Jahr). Für die meisten Migranten nicht relevant.

Welche Krankenkasse wählen?

Es gibt über 90 gesetzliche Krankenkassen. Die größten: TK, AOK, Barmer, DAK. Der Grundleistungsumfang ist bei allen gleich — TK und Barmer bieten englischsprachigen Service an.

So melden Sie sich an

  • 1
    Krankenkasse auswählen

    Zusatzbeiträge vergleichen auf gesetzlichekrankenkassen.de.

  • 2
    Mitgliedschaftsantrag ausfüllen

    Online oder in einer Filiale. Sie brauchen: Personalausweis, Meldebestätigung, bei Angestellten Arbeitsvertrag.

  • 3
    Gesundheitskarte erhalten

    Kommt per Post — damit können Sie zum Arzt gehen.

Was kostet die Krankenversicherung?

Der allgemeine GKV-Beitragssatz bleibt 2026 bei 14,6%, aber der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9% (2025: 2,5%) — der Gesamtbeitrag liegt damit bei rund 17,5%, hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 5.812,50 Euro/Monat.

Als Angestellter zahlen Sie also etwa die Hälfte davon, ca. 8,75% des Bruttogehalts — bei 2.500 Euro brutto ca. 219 Euro/Monat. Den Rest zahlt der Arbeitgeber.

Als Selbstständiger: vollen Beitrag selbst — mindestens ca. 200–250 Euro/Monat.

Versicherungslücken: Wenn Sie eine Zeit lang nicht versichert waren, können Krankenkassen Nachzahlungen verlangen. In Deutschland darf niemand dauerhaft ohne Versicherung bleiben.

Neu seit Juni 2026: Volle Leistungen für minderjährige Asylbewerber

Seit dem 12. Juni 2026 gilt eine wichtige Neuerung im Asylbewerberleistungsgesetz (§4 Abs. 4 AsylbLG neu): Minderjährige Asylbewerber (unter 18 Jahre) erhalten ab sofort den vollen GKV-Leistungsumfang — auch innerhalb der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts. Die bisherige Beschränkung auf Akut- und Schmerzbehandlung entfällt für diese Gruppe komplett. Zusätzlich werden betroffene Minderjährige nun bei einer frei wählbaren Krankenkasse angemeldet, statt wie bisher automatisch einer Kasse zugewiesen zu werden. Für Familien mit Kindern im Asylverfahren ist das ein deutlicher Fortschritt beim Zugang zu medizinischer Versorgung.

Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland krankenversichert sein?

Ja — Versicherungspflicht gilt für alle die in Deutschland leben oder arbeiten.

Sind meine Kinder mitversichert?

Ja — Kinder sind in der gesetzlichen Versicherung kostenlos mitversichert solange kein eigenes Einkommen vorhanden ist.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

2026 liegt der Gesamtbeitrag bei rund 17,5% (14,6% allgemeiner Satz + durchschnittlich 2,9% Zusatzbeitrag), als Angestellter zahlen Sie die Hälfte davon. Als Selbstständiger mindestens ca. 200 Euro/Monat.

Tipp: Melden Sie sich so schnell wie möglich nach dem Einzug an. Im Krankheitsfall ohne Versicherung kann es sehr teuer werden.