Elternzeit beantragen 2026 – Fristen, Dauer und Teilzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte, arbeitsrechtlich geschützte Auszeit für Beschäftigte, die ihr Kind selbst betreuen. Sie ist nicht dasselbe wie Elterngeld. Hier erfahren Sie, wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen, wie lange Elternzeit möglich ist und welche Regeln 2026 für Teilzeit gelten.

Kurzantwort: Pro Kind kann jeder Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Melden Sie sie in Textform spätestens 7 Wochen vor Beginn an; für Zeit nach dem 3. Geburtstag gelten 13 Wochen. Bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt sind erlaubt.

Elternzeit und Elterngeld: der wichtige Unterschied

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job mit besonderem Kündigungsschutz. Elterngeld ist eine staatliche Geldleistung, die einen Teil des Einkommensausfalls ersetzt. Beide Zeiträume müssen getrennt geplant und beantragt werden: Elternzeit beim Arbeitgeber, Elterngeld bei der Elterngeldstelle.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit höchstens 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten. Das gilt auch bei Teilzeit, Minijob, befristetem Vertrag oder Probezeit. Selbstständige, Studierende ohne Arbeitsverhältnis und Arbeitslose haben keinen Arbeitgeber und daher keinen Anspruch auf Elternzeit.

Wie lange ist Elternzeit möglich?

  • Bis zu 3 Jahre pro Kind und Elternteil.
  • Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag liegen.
  • Jeder Elternteil darf die Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; weitere Abschnitte brauchen die Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Beide Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen.

Schritt für Schritt: Elternzeit anmelden

  • 1
    Zeitraum planen

    Legen Sie Beginn und Ende fest. Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie sich bei der ersten Anmeldung grundsätzlich für die nächsten zwei Jahre festlegen.

  • 2
    Frist einhalten

    Vor dem 3. Geburtstag: spätestens 7 Wochen vorher. Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: spätestens 13 Wochen vorher.

  • 3
    In Textform mitteilen

    Nennen Sie Kind, Start- und Enddatum eindeutig. Bitten Sie um eine Bescheinigung. Eine Begründung ist nicht nötig.

  • 4
    Teilzeit separat regeln

    Beantragen Sie gewünschte Wochenstunden und Verteilung möglichst zusammen mit der Elternzeit.

Wichtig: Elternzeit ist keine Bitte um Erlaubnis, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Eine spätere Verlängerung oder vorzeitige Beendigung kann aber grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers erfordern.

Teilzeit während der Elternzeit

Für Kinder, die ab 1. September 2021 geboren wurden, sind bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Ein durchsetzbarer Teilzeitanspruch besteht unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, der Betrieb regelmäßig mehr als 15 Beschäftigte hat, Sie mindestens zwei Monate 15 bis 32 Stunden arbeiten wollen und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Kündigungsschutz und Krankenversicherung

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beziehungsweise 14 Wochen vor Elternzeit danach. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Die Krankenversicherung läuft grundsätzlich in der bisherigen Form weiter; ob Beiträge anfallen, hängt etwa von Pflicht-, freiwilliger oder privater Versicherung und zusätzlichem Einkommen ab. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Mitteilung mit Name des Kindes sowie Beginn und Ende
  • Plan für die ersten zwei Jahre vor dem 3. Geburtstag
  • Optional: Teilzeitantrag mit Stunden und gewünschter Verteilung
  • Nachweis/Bescheinigung des Arbeitgebers sicher aufbewahren
  • Elterngeld separat und rechtzeitig beantragen

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber Elternzeit genehmigen?

Nein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind, besteht ein Anspruch. Sie melden Elternzeit an.

Wird während der Elternzeit Gehalt gezahlt?

Nein, Elternzeit selbst ist unbezahlt. Möglich sind Elterngeld und Einkommen aus zulässiger Teilzeit.

Wie viel darf ich arbeiten?

Bei Kindern ab 1. September 2021 höchstens 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt.

Können ausländische Beschäftigte Elternzeit nehmen?

Ja. Entscheidend ist grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis in Deutschland oder nach deutschem Recht, nicht die Staatsangehörigkeit.

Offizielle Quellen