Rundfunkbeitrag anmelden 2026 – Wohnung, WG und Umzug
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss klären, ob sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet ist. Entscheidend ist die Wohnung: Pro Wohnung wird nur einmal gezahlt – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben oder welche Geräte sie besitzen.
Wer muss den Rundfunkbeitrag anmelden?
Grundsätzlich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Als Wohnung zählt eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist und über einen eigenen Eingang erreichbar ist. Bei Ehepaaren, Familien, Paaren und Wohngemeinschaften genügt ein Beitragskonto für die gemeinsam bewohnte Wohnung.
Die Bewohner entscheiden selbst, wer die Zahlung übernimmt. Gegenüber dem Beitragsservice können mehrere volljährige Bewohner grundsätzlich als Wohnungsinhaber gelten. Intern können Sie die Kosten teilen; für das Beitragskonto ist aber eine Person verantwortlich. Die Anmeldung ist keine Geräteanmeldung: Auch wer weder Fernseher noch Radio besitzt und keine öffentlich-rechtlichen Angebote nutzt, wird dadurch nicht beitragsfrei.
Rundfunkbeitrag anmelden: Schritt für Schritt
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1Prüfen, ob schon jemand zahlt
Fragen Sie alle volljährigen Personen in der Wohnung. Falls bereits ein Beitragskonto besteht, notieren Sie den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person. Dann benötigen Sie normalerweise keine eigene Anmeldung für diese Wohnung.
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2Zahlende Person festlegen
Ist die Wohnung noch nicht erfasst, bestimmen Sie eine volljährige Person für das Beitragskonto. Diese Person erhält eine persönliche Beitragsnummer und bleibt Ansprechpartner für Zahlungen und Änderungen.
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3Offizielles Formular ausfüllen
Öffnen Sie das Formular „Wohnung anmelden“ auf rundfunkbeitrag.de. Geben Sie die persönlichen Daten, die Wohnungsanschrift und den Einzug an. Verwenden Sie nur die offizielle Website; die Anmeldung selbst erfordert keinen kostenpflichtigen Vermittler.
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4Zahlungsweise wählen und Unterlagen aufbewahren
Wählen Sie die angebotene Zahlungsweise, prüfen Sie alle Angaben und senden Sie das Formular ab. Bewahren Sie die Bestätigung auf. Nach der Bearbeitung ordnet der Beitragsservice der zahlenden Person eine Beitragsnummer zu.
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Anmeldung sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
- Vorname, Nachname und Geburtsdatum der zahlenden Person
- vollständige Anschrift der Wohnung
- Datum, seit dem die Person die Wohnung innehat beziehungsweise dort wohnt
- gegebenenfalls eine abweichende Postanschrift
- gewünschte Zahlungsweise und, bei Lastschrift, die Bankverbindung
Eine Beitragsnummer können Sie bei der ersten Anmeldung noch nicht angeben. Sie wird dem persönlichen Beitragskonto zugeordnet und besteht unabhängig von einer bestimmten Wohnung. Deshalb sollten Sie sie bei Umzügen und Rückfragen weiterverwenden und nicht mit einer „Wohnungsnummer“ verwechseln.
Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag?
Der Beitrag liegt bei 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Er wird nicht nach Personenzahl berechnet. Bei der regulären Zahlungsweise ist der Betrag für drei Monate in der Mitte dieses Dreimonatszeitraums fällig; das sind 55,08 Euro. Der Beitragsservice versendet nicht vor jeder Fälligkeit automatisch eine neue Rechnung. Achten Sie daher auf die im Schreiben oder Beitragskonto genannten Zahlungstermine.
Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, muss Überweisungen nicht selbst terminieren. Bei eigener Überweisung gehören die korrekte Beitragsnummer und die offiziellen Kontodaten des Beitragsservice in den Auftrag. Zahlen Sie nicht auf Konten, die Ihnen über inoffizielle Anmelde- oder Beratungsseiten genannt werden.
WG, Partnerschaft und Familie: Nur einmal pro Wohnung
In einer Wohngemeinschaft muss nicht jedes Zimmer separat angemeldet werden. Eine volljährige Person zahlt für die gesamte Wohnung. Erhalten andere Mitbewohner Post vom Beitragsservice, können sie mitteilen, dass bereits gezahlt wird, und die persönliche Beitragsnummer der zahlenden Person angeben. Diese Nummer sollte nur für die notwendige Klärung weitergegeben werden.
Zieht die bisher zahlende Person aus, sollte die WG sofort festlegen, wer das Beitragskonto übernimmt beziehungsweise die Wohnung neu anmeldet. Die Beitragsnummer „bleibt“ nicht automatisch bei der Wohnung, weil sie zur Person gehört. Klären Sie zugleich, ob die ausziehende Person ihre neue Anschrift meldet oder dort in einen bereits erfassten Haushalt zieht.
Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften
Zimmer in beitragsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsunterkünften sind beitragsfrei. Dazu können beispielsweise bestimmte Unterkünfte für Geflüchtete, Kasernen oder stationäre Einrichtungen gehören. Eine gewöhnliche private WG, ein Studentenapartment mit eigenständigem Wohnungscharakter oder ein normal vermietetes Zimmer ist nicht allein wegen gemeinsam genutzter Räume automatisch eine Gemeinschaftsunterkunft. Im Zweifel sollte der Status mit dem Beitragsservice anhand der konkreten Wohnform geklärt werden.
Umzug: anmelden, ändern oder abmelden?
Was Sie tun müssen, hängt davon ab, wer an der alten und neuen Adresse zahlt:
- Sie zahlen selbst und ziehen allein um: Melden Sie die neue Anschrift unter Ihrer bestehenden Beitragsnummer. Legen Sie nicht vorsorglich ein zweites Beitragskonto an.
- Sie ziehen in eine bereits angemeldete Wohnung: Teilen Sie mit, dass dort schon gezahlt wird, und nennen Sie die Beitragsnummer der zahlenden Person. Ihr bisheriges Beitragskonto kann für die alte Wohnung abgemeldet werden.
- Sie ziehen in eine noch nicht angemeldete Wohnung: Melden Sie die neue Wohnung auf eine volljährige Person an.
- Eine Person bleibt in der alten Wohnung: Stimmen Sie ab, wer dort künftig zahlt. Die ausziehende Person meldet ihre neue Situation, während für die alte Wohnung weiterhin genau ein Konto bestehen soll.
Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Eine Befreiung entsteht nicht automatisch. Sie kommt insbesondere bei bestimmten Sozialleistungen in Betracht; maßgeblich ist der jeweilige Bewilligungsbescheid. Menschen mit dem Merkzeichen RF können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermäßigung beantragen. Daneben bestehen besondere Regeln, etwa für taubblinde Menschen oder Empfänger bestimmter Leistungen. Die Voraussetzungen sollten stets im aktuellen offiziellen Formular geprüft werden.
Für Befreiung oder Ermäßigung müssen Sie einen Antrag stellen und geeignete Nachweise einreichen. Senden Sie möglichst keine Originale, sofern das Formular sie nicht ausdrücklich verlangt. Entscheidend sind Leistungsart, Gültigkeitszeitraum und die Zuordnung zur antragstellenden Person. Wer wenig Einkommen hat, aber keine der genannten Leistungen bezieht, ist nicht allein deshalb automatisch befreit; in besonderen Härtefällen kann eine gesonderte Prüfung möglich sein.
Wichtig: Auch ein Antrag auf Befreiung ersetzt nicht die Klärung des Beitragskontos. Reagieren Sie auf Schreiben, reichen Sie fehlende Unterlagen nach und bewahren Sie Bescheide auf. Läuft ein Bewilligungszeitraum aus, prüfen Sie rechtzeitig, ob ein neuer Antrag erforderlich ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Bei der üblichen Zahlung in der Mitte eines Dreimonatszeitraums werden 55,08 Euro fällig.
Muss in einer WG jede Person Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein. Für eine Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Eine Person führt das Beitragskonto; andere volljährige Mitbewohner können bei einer Anfrage die persönliche Beitragsnummer dieser zahlenden Person angeben.
Bin ich ohne Fernseher oder Radio vom Rundfunkbeitrag befreit?
Nein. Die Beitragspflicht knüpft an die Wohnung an und nicht daran, ob Sie ein Fernsehgerät, Radio oder Streamingangebot nutzen. Eine Befreiung oder Ermäßigung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag.
Was muss ich beim Umzug mit dem Rundfunkbeitrag tun?
Wenn Sie bereits selbst zahlen, melden Sie Ihre neue Anschrift unter Ihrer persönlichen Beitragsnummer. Ziehen Sie in eine Wohnung, für die bereits jemand zahlt, teilen Sie dem Beitragsservice die Beitragsnummer dieser Person mit. Für eine neue, noch nicht angemeldete Wohnung melden Sie eine zahlende Person an.
Offizielle Quellen
- Rundfunkbeitrag – offizielle Startseite
- Beitragsservice: Wohnung anmelden
- Beitragsservice: Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht
- Beitragsservice: Worauf müssen Sie bei einem Umzug achten?