Familiennachzug nach Deutschland 2026: Voraussetzungen, Visum und Ablauf

Beim Familiennachzug entscheidet nicht allein die Verwandtschaft. Wichtig sind auch der Status der Person in Deutschland, das Alter der Familienmitglieder, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt und Wohnraum. Für die meisten Drittstaatsangehörigen beginnt das Verfahren vor der Einreise mit einem nationalen Visum. Dieser Ratgeber erklärt, wie Ehegatten und Kinder 2026 vorgehen, welche Ausnahmen gelten und wo typische Verzögerungen entstehen.

Kurzantwort: Die Regeln stehen vor allem in den §§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz. Ehegatten und minderjährige ledige Kinder gehören zum Kernbereich des Familiennachzugs. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel vor der Einreise ein nationales D-Visum. Beim Ehegattennachzug werden häufig ein Mindestalter von 18 Jahren und Deutschkenntnisse auf Niveau A1 verlangt. Je nach Person und Aufenthaltstitel bestehen jedoch wichtige Ausnahmen. Prüfen Sie deshalb zuerst den genauen Status der Person, die bereits in Deutschland lebt.

Für wen kommt Familiennachzug infrage?

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet danach, zu wem die Familie zieht. Die Voraussetzungen können sich deutlich unterscheiden, je nachdem, ob die Bezugsperson deutsch, freizügigkeitsberechtigte EU- oder EWR-Staatsangehörige, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel oder schutzberechtigt ist.

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Eine wirksam geschlossene Ehe oder anerkannte Lebenspartnerschaft muss bestehen. Eine Verlobung allein reicht für den Ehegattennachzug nicht.
  • Minderjährige ledige Kinder: Kinder können grundsätzlich zu ihren Eltern oder zu einem sorgeberechtigten Elternteil nachziehen. Maßgeblich sind Alter, Familienstand und Sorgerecht.
  • Eltern minderjähriger Kinder: Ein Elternteil kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem minderjährigen deutschen oder ausländischen Kind nachziehen, besonders wenn die Personensorge tatsächlich ausgeübt wird.
  • Andere Familienangehörige: Volljährige Kinder, Eltern volljähriger Personen, Geschwister und weitere Verwandte können regelmäßig nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte nach § 36 AufenthG nachziehen. Eine enge Bindung oder finanzielle Abhängigkeit genügt dafür nicht automatisch.

Bei Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Bürgern gilt häufig das Freizügigkeitsrecht und nicht das übliche Verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz. Auch Familien von Deutschen haben in mehreren Punkten günstigere Regeln. Verwenden Sie daher keine allgemeine Checkliste, ohne den Status der Bezugsperson einzutragen.

Ehegattennachzug: Alter, A1 und weitere Voraussetzungen

Beim Nachzug zu einer drittstaatsangehörigen Person verlangt § 30 AufenthG häufig, dass beide Ehegatten mindestens 18 Jahre alt sind und der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen kann. Das entspricht regelmäßig dem Niveau A1. Als Nachweis dient meist ein anerkanntes Sprachzertifikat; welche Prüfungen akzeptiert werden, steht auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung.

Die A1-Regel gilt nicht ausnahmslos. Ausnahmen können etwa bei bestimmten Fachkräften, Inhabern einer Blauen Karte EU, Forschenden, Selbstständigen oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten greifen. Weitere Ausnahmen kommen in Betracht, wenn der Ehegatte wegen Krankheit oder Behinderung keine einfachen Deutschkenntnisse nachweisen kann, einen erkennbar geringen Integrationsbedarf hat oder das Erlernen der Sprache vor der Einreise trotz ernsthafter Bemühungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bei Ehegatten Deutscher kann eine starre Forderung im Einzelfall ebenfalls unverhältnismäßig sein. Belegen Sie den Ausnahmegrund konkret; eine bloße Erklärung genügt meist nicht.

Die Ehe muss tatsächlich als eheliche Lebensgemeinschaft geführt werden sollen. Behörden dürfen Scheinehen prüfen. Große Altersunterschiede, kurze Bekanntschaft oder getrennte Wohnorte beweisen für sich keine Scheinehe, können aber Fragen auslösen. Beide Ehegatten sollten Angaben zu Kennenlernen, Hochzeit, bisherigen Treffen und gemeinsamer Planung wahrheitsgemäß und übereinstimmend machen.

Nicht zu spät heiraten oder beantragen: Für die rechtliche Einordnung kann entscheidend sein, wann die Ehe geschlossen wurde, wann die Bezugsperson nach Deutschland kam und welchen Aufenthaltstitel sie besitzt. Bei einzelnen Titeln gelten Wartezeiten oder besondere Bedingungen. Prüfen Sie die konkrete Rechtsgrundlage auf dem elektronischen Aufenthaltstitel, nicht nur dessen Ablaufdatum.

Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum

Beim Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen müssen der Lebensunterhalt der Familie und ausreichender Wohnraum grundsätzlich gesichert sein. Die Ausländerbehörde betrachtet Einkommen, Krankenversicherung, Miete, Wohnfläche und Zahl der Bewohner. Häufig verlangt sie Arbeitsvertrag, mehrere aktuelle Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag und eine Wohnraumbescheinigung.

Diese Anforderungen gelten nicht in jedem Fall gleich streng. Beim Nachzug zu Deutschen wird die Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel nicht wie beim normalen Nachzug zu Drittstaatsangehörigen vorausgesetzt. Anerkannte Flüchtlinge können bei rechtzeitigem Antrag unter erleichterten Bedingungen nachziehen. Für bestimmte Fachkräfte und andere Aufenthaltsgruppen gibt es ebenfalls Erleichterungen. Umgekehrt kann Sozialleistungsbezug bei manchen Konstellationen problematisch sein. Fragen Sie die Ausländerbehörde nach einer Berechnung für Ihre Haushaltsgröße, statt selbst mit einem pauschalen Mindestbetrag zu planen.

„Ausreichender Wohnraum“ bedeutet nicht zwingend eine bestimmte bundesweit einheitliche Quadratmeterzahl. Landesrecht, Alter der Kinder und Zuschnitt der Wohnung können eine Rolle spielen. Reichen Sie den vollständigen Mietvertrag und, falls verlangt, eine Bestätigung des Vermieters ein.

Kindernachzug: Alter, Sorgerecht und Sprache

Minderjährige ledige Kinder können grundsätzlich zu ihren Eltern oder zu einem Elternteil ziehen. Bei gemeinsamem Sorgerecht und Nachzug nur zu einem Elternteil wird häufig die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung verlangt. Ausländische Urkunden müssen je nach Herkunftsstaat übersetzt, legalisiert, mit Apostille versehen oder in einem Urkundenprüfungsverfahren geprüft werden.

Für Kinder unter 16 Jahren ist der Nachzug meist ohne eigenen Sprachnachweis möglich. Ab 16 können zusätzliche Voraussetzungen gelten, wenn das Kind nicht gemeinsam mit seinen Eltern oder nicht in engem zeitlichem Zusammenhang nachzieht. Je nach Fall müssen deutsche Sprachkenntnisse oder eine günstige Integrationsprognose nachgewiesen werden. Sonderregeln und Ausnahmen hängen unter anderem vom Titel der Eltern ab. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit das Kind nicht während des Verfahrens eine relevante Altersgrenze überschreitet.

Ist das Kind bereits 18 oder verheiratet, greift der normale Kindernachzug nicht mehr. Ein Aufenthalt kann dann nur über einen eigenen Aufenthaltszweck, etwa Ausbildung oder Studium, oder in seltenen Härtefällen möglich sein.

Wichtige Sonderregel für subsidiär Schutzberechtigte

Seit dem 24. Juli 2025 ist der reguläre Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt. Das betrifft damit das gesamte Jahr 2026. Die frühere Aufnahme im Rahmen des monatlichen Kontingents wird während dieser Zeit nicht gewährt. Das Auswärtige Amt informiert über die Aussetzung und das Verfahren.

Humanitäre Aufnahmen nach § 22 AufenthG und § 23 AufenthG bleiben unberührt. Sie setzen besondere humanitäre Gründe voraus und sind kein Ersatz für den regulären Anspruch. Eine schwere Erkrankung, konkrete Gefährdung oder eine außergewöhnliche familiäre Notlage muss mit Unterlagen belegt werden. Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind von dieser speziellen Aussetzung nicht automatisch betroffen; für sie gelten andere Nachzugsregeln und Fristen.

Welche Unterlagen werden häufig verlangt?

Die verbindliche Liste veröffentlicht die deutsche Botschaft oder das Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird. Üblich sind:

  • gültiger Reisepass und ausgefüllter Antrag auf ein nationales Visum,
  • biometrische Passfotos,
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde früherer Ehegatten,
  • bei Kindern Nachweise zum Sorgerecht und gegebenenfalls Zustimmung des anderen Elternteils,
  • Pass, Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel der Person in Deutschland,
  • Mietvertrag, Wohnraumnachweis, Krankenversicherung und gegebenenfalls Einkommensnachweise,
  • A1-Sprachzertifikat oder Belege für eine gesetzliche Ausnahme,
  • bei Schutzberechtigten der BAMF-Bescheid und gegebenenfalls eine fristwahrende Anzeige,
  • Übersetzungen sowie Apostille, Legalisation oder weitere Echtheitsnachweise, wenn verlangt.

Namen, Geburtsdaten und Schreibweisen müssen in allen Dokumenten zusammenpassen. Erklären Sie Abweichungen und legen Sie Nachweise über Namensänderungen bei. Senden Sie Originalurkunden nicht unaufgefordert weg. Fertigen Sie vollständige Kopien an und bewahren Sie Terminbestätigung, Zahlungsbeleg und Aktenzeichen auf.

Familiennachzug beantragen: sieben Schritte

1. Status und Rechtsgrundlage prüfen. Notieren Sie Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Person in Deutschland sowie Verwandtschaft, Alter und Staatsangehörigkeit der nachziehenden Person. Diese Angaben bestimmen die richtige Regel.

2. Zuständige Auslandsvertretung finden. Die meisten Drittstaatsangehörigen müssen das nationale D-Visum vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Nur bestimmte Staatsangehörige dürfen visumfrei einreisen und den Titel in Deutschland beantragen. Verlassen Sie sich nicht auf ein Schengen-Besuchsvisum als Abkürzung.

3. Termin buchen und Checkliste laden. Wartezeiten auf Termine sind je nach Staat verschieden. Viele Anträge können über das Auslandsportal vorbereitet werden, die persönliche Vorsprache bleibt aber häufig erforderlich. Maßgeblich ist die Website der Auslandsvertretung.

4. Unterlagen beschaffen. Planen Sie Zeit für Sprachprüfung, Urkunden, Übersetzungen und Sorgerechtsnachweise ein. Eine Urkundenprüfung kann das Verfahren deutlich verlängern.

5. Visumantrag stellen. Bringen Sie vollständige Unterlagen mit und beantworten Sie Fragen wahrheitsgemäß. Für nationale Visa gelten die Hinweise des Auswärtigen Amts.

6. Beteiligung der Ausländerbehörde abwarten. Die Auslandsvertretung leitet den Antrag häufig an die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort weiter. Diese kann die Bezugsperson zu Einkommens-, Wohn- oder Familiennachweisen auffordern. Reagieren Sie unter Angabe des Aktenzeichens und innerhalb der gesetzten Frist.

7. Nach Einreise Aufenthaltserlaubnis beantragen. Melden Sie die Wohnung beim Bürgeramt an, stellen Sie den Krankenversicherungsschutz sicher und beantragen Sie vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Hinweise zum späteren Verfahren finden Sie im Ratgeber Aufenthaltstitel verlängern.

Kosten und Bearbeitungszeit

Ein nationales Visum kostet grundsätzlich 75 Euro. Für Minderjährige beträgt die Gebühr grundsätzlich 37,50 Euro. Familienangehörige Deutscher sind von der Visumgebühr befreit. Eine Gebührenbefreiung gilt auch für bestimmte Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter EU- oder EWR-Bürger. Die Auslandsvertretung prüft, ob die Befreiung im konkreten Fall greift.

Zusätzliche Kosten können für Sprachprüfung, Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen, Urkundenprüfung, Reise und die spätere Aufenthaltserlaubnis entstehen. Zahlen Sie Vermittlern nicht für angeblich garantierte Termine oder Visa. Termine werden nur über die offiziellen Kanäle vergeben.

Die Bearbeitung eines nationalen Visums kann bis zu drei Monate dauern, in einzelnen Fällen auch länger. Familiennachzug erfordert meist die Abstimmung mit der örtlichen Ausländerbehörde. Auslastung, fehlende Unterlagen, Rückfragen oder Urkundenprüfungen beeinflussen die Dauer. Buchen Sie keinen nicht stornierbaren Flug, bevor das Visum erteilt ist.

Arbeiten, Integrationskurs und Alltag nach der Einreise

Aufenthaltstitel zum Familiennachzug berechtigen grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit. Entscheidend sind dennoch der erteilte Aufenthaltstitel und der Eintrag „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder eine entsprechende Nebenbestimmung. Klären Sie Zweifel mit der Ausländerbehörde, bevor Sie eine Arbeit aufnehmen.

Je nach Vorkenntnissen und Status kann eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Integrationskurs bestehen. Informationen zu Sprache, Orientierungskurs und Kosten finden Sie im Beitrag Integrationskurs 2026. Für Kinder sollten Eltern früh Schule oder Kita kontaktieren. Die Anmeldung der Wohnung und eine funktionsfähige Krankenversicherung sollten nicht bis kurz vor Ablauf des Visums warten.

Häufige Fehler im Verfahren

Mit einem Besuchsvisum einreisen: Der dauerhafte Familiennachzug erfordert regelmäßig das nationale Visum vor der Einreise. Eine spätere Umwandlung in Deutschland ist nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.

A1 pauschal annehmen oder ablehnen: Der Sprachnachweis ist häufig nötig, aber nicht immer. Prüfen und dokumentieren Sie eine Ausnahme anhand des genauen Aufenthaltstitels.

Altersgrenzen unterschätzen: Bei Kindern und jungen Ehegatten kann das Alter rechtlich entscheidend sein. Warten Sie mit Termin und Antrag nicht unnötig.

Nur Kopien ohne Echtheitsnachweise einreichen: Je nach Land verlangt die Auslandsvertretung Originale, beglaubigte Übersetzungen, Apostille, Legalisation oder Urkundenprüfung.

Die Ausländerbehörde nicht vorbereiten: Die in Deutschland lebende Person sollte Miet-, Einkommens- und Statusnachweise griffbereit haben und Post der Behörde zeitnah beantworten.

Die Aussetzung bei subsidiärem Schutz übersehen: Regulärer Familiennachzug ist bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt. Härtefälle laufen über humanitäre Vorschriften und brauchen eine eigene Begründung.

Häufige Fragen

Wer kann 2026 zum Familiennachzug nach Deutschland kommen?

Vor allem Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder können nachziehen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen zu minderjährigen Kindern kommen. Andere Verwandte erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte.

Braucht der nachziehende Ehegatte immer Deutschkenntnisse auf Niveau A1?

Nein. A1 ist beim Ehegattennachzug häufig erforderlich, das Aufenthaltsgesetz enthält aber mehrere Ausnahmen. Sie können unter anderem vom Status der in Deutschland lebenden Person, der Qualifikation des nachziehenden Ehegatten, einer Krankheit oder Behinderung oder der nachweisbaren Unmöglichkeit des Spracherwerbs abhängen.

Wie viel kostet das nationale Visum zum Familiennachzug?

Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt grundsätzlich 75 Euro, für Minderjährige grundsätzlich 37,50 Euro. Familienangehörige Deutscher sowie bestimmte Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern sind von der Visumgebühr befreit. Für Übersetzungen, Beglaubigungen und die spätere Aufenthaltserlaubnis können weitere Kosten entstehen.

Wie lange dauert das Visumverfahren für den Familiennachzug?

Bei nationalen Visa kann die Bearbeitung bis zu drei Monate dauern, in einzelnen Fällen auch länger. Beim Familiennachzug wird häufig die Ausländerbehörde am deutschen Wohnort beteiligt. Fehlende Unterlagen, Urkundenprüfungen oder eine hohe Auslastung können das Verfahren verlängern.

Dürfen Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Familiennachzug arbeiten?

Aufenthaltstitel zum Familiennachzug berechtigen grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit. Maßgeblich sind jedoch der erteilte Titel und die Eintragung auf dem Aufenthaltstitel oder Zusatzblatt. Bei Unklarheiten sollte die Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis schriftlich bestätigen.

Ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 2026 möglich?

Der reguläre Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz ist vom 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt. Humanitäre Aufnahmen in Härtefällen nach §§ 22 und 23 AufenthG bleiben davon unberührt und werden im Einzelfall geprüft.

Was ist nach der Einreise nach Deutschland zu tun?

Nach der Einreise sollten Familienmitglieder die Wohnung anmelden, eine Krankenversicherung sicherstellen und vor Ablauf des nationalen Visums bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Je nach Fall kommen außerdem Schule, Kita und Integrationskurs hinzu.

Amtliche Quellen und weiterführende Informationen

Ihr nächster Schritt: Fotografieren oder kopieren Sie den Aufenthaltstitel der Person in Deutschland und notieren Sie die Rechtsgrundlage. Öffnen Sie danach die Familiennachzugs-Checkliste der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Prüfen Sie als Erstes Termin, Passgültigkeit, Personenstandsurkunden, A1 oder Ausnahme, Sorgerecht, Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung.