SCHUFA in Deutschland: Score, kostenlose Datenkopie und Bonitätsnachweis
Die SCHUFA begegnet Ihnen in Deutschland zum Beispiel bei der Wohnungssuche, bei bestimmten Verträgen oder bei einem Kreditantrag. Sie ist eine private Wirtschaftsauskunftei und keine Behörde. Ihre Daten und Scores helfen angeschlossenen Unternehmen dabei, das Risiko eines Zahlungsausfalls einzuschätzen. Zuerst sollten Sie klären, welches Dokument Sie brauchen: Die kostenlose Datenkopie dient zur Kontrolle der eigenen Einträge. Der kostenpflichtige Bonitätsnachweis ist für die Weitergabe an Dritte gedacht.
SCHUFA-Daten prüfen: Schritt für Schritt
- 1Zweck und Dokument auswählen
Bestellen Sie die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO, wenn Sie Ihre eigenen Einträge prüfen möchten. Den kostenpflichtigen BonitätsCheck benötigen Sie nur, wenn ein Vermieter oder ein anderer berechtigter Dritter einen dafür vorgesehenen Nachweis verlangt.
- 2Offiziellen SCHUFA-Kanal nutzen
Tragen Sie persönliche Daten und Anschriften sorgfältig ein. Übermitteln Sie nur die Identitätsangaben, die zur Zuordnung und Prüfung Ihrer Akte erforderlich sind, und beachten Sie die aktuellen Hinweise der SCHUFA.
- 3Postversand abwarten
Die kostenlose Datenkopie kommt per Post und benötigt häufig fünf bis sieben Tage. Die allgemeine gesetzliche Antwortfrist beträgt jedoch einen Monat. Planen Sie deshalb genügend Zeit vor einer Wohnungs- oder Kreditanfrage ein.
- 4Alle Angaben kontrollieren
Prüfen Sie persönliche Daten, gespeicherte Einträge, Datenquellen, die Empfänger der vergangenen zwölf Monate und übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte. Halten Sie auch Score-Art und Berechnungsdatum fest.
- 5Konkreten Fehler beanstanden
Schreiben Sie an die SCHUFA und gegebenenfalls an das Unternehmen, das die Information gemeldet hat. Benennen Sie den Eintrag, erläutern Sie den Fehler, verlangen Sie je nach Sachlage Berichtigung, Löschung oder Einschränkung und legen Sie Nachweise bei.
- 6Ergebnis überprüfen
Bewahren Sie die Antwort auf. Wenn ein konkreter Grund zur Kontrolle besteht, fordern Sie später eine weitere Datenkopie an und prüfen Sie, ob die Änderung umgesetzt wurde. Exzessiv wiederholte Anträge können unter Umständen berechnet oder abgelehnt werden.
Was die SCHUFA ist und was nicht
Die SCHUFA sammelt bonitätsrelevante Informationen und erstellt daraus Einschätzungen, die ihre Vertragspartner bei Entscheidungen über Verträge oder Kredite berücksichtigen können. Ein SCHUFA-Score ist eine statistische Risikobewertung. Er sagt nichts über Ihren Charakter, Ihre Nationalität oder Ihre persönliche Zuverlässigkeit aus.
Die SCHUFA entscheidet nicht selbst über einen Mietvertrag, Kredit, Mobilfunkvertrag oder ein Bankkonto. Das jeweilige Unternehmen trifft die Entscheidung und kann dabei weitere Angaben einbeziehen. Eine Ablehnung beweist deshalb nicht automatisch, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt.
- Private Wirtschaftsauskunftei, keine deutsche Behörde
- Liefert angeschlossenen Unternehmen Informationen und Risikoeinschätzungen
- Trifft nicht die endgültige Entscheidung über Ihren Antrag
Der neue SCHUFA-Score seit März 2026
Die SCHUFA führte ihren neuen Score am 17. März 2026 ein. Er reicht von 100 bis 999 und beruht auf zwölf öffentlich beschriebenen Kriterien. Ein höherer Wert steht für eine geringere errechnete Wahrscheinlichkeit von Zahlungsproblemen. Werte ab 776 werden als hervorragend eingestuft.
Das neue Verfahren ersetzte nicht sofort alle bisherigen Scores. Zum Start nutzten es rund 25 Prozent der SCHUFA-Partner. Da die Umstellung schrittweise erfolgt, kann eine Bank, ein Telekommunikationsanbieter oder ein anderes Unternehmen im Oktober 2026 noch mit einem älteren Branchenscore arbeiten. Wenn zwei Dokumente unterschiedliche Werte zeigen, prüfen Sie deshalb zuerst die Bezeichnung und das Berechnungsdatum.
- Aktuelle Skala: 100 bis 999
- Höherer Wert: geringeres errechnetes Zahlungsausfallrisiko
- Einstufung als hervorragend: ab 776
- Zwölf öffentlich beschriebene Kriterien bilden die Grundlage des neuen Modells
- Während der Umstellung können ältere Branchenscores weiter vorkommen
Was der Score für Neuankömmlinge bedeutet
Wenn Sie erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, kann die SCHUFA nur wenige Informationen zu Ihnen gespeichert haben. Eine kurze deutsche Kredithistorie bedeutet nicht automatisch einen schlechten Score. Gehen Sie auch nicht davon aus, dass Unterlagen oder Bonitätsdaten aus einem anderen Land in Ihrer SCHUFA-Akte erscheinen.
Ein Vermieter oder Anbieter kann stattdessen weitere Nachweise verlangen, etwa Einkommensbelege, einen Arbeitsvertrag, ein Ausweisdokument oder eine Bürgschaft. Welche Unterlagen akzeptiert werden, richtet sich nach dem jeweiligen Antrag und den Vorgaben des Empfängers. Fragen Sie nach möglichen Alternativen, bevor Sie unnötige Produkte kaufen oder für das Versprechen eines bestimmten Scores bezahlen.
- Prüfen Sie die tatsächlich gespeicherten Daten, statt über den Inhalt zu spekulieren
- Fragen Sie bei wenigen deutschen Bonitätsdaten nach alternativen Nachweisen
- Achten Sie bei jedem Score-Dokument auf Art und Datum
Kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO
Nach Artikel 15 DSGVO können Sie bei der SCHUFA kostenlos eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten anfordern. Diese Auskunft ist für Ihre eigene Kontrolle bestimmt. Sie enthält die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, die Empfänger von Datenübermittlungen aus den vergangenen zwölf Monaten sowie die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte.
Die Datenkopie wird normalerweise per Post verschickt und trifft häufig innerhalb von fünf bis sieben Tagen ein. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Es kann also länger dauern als die übliche Schätzung, besonders wenn die SCHUFA zusätzliche Angaben zur Prüfung Ihrer Identität benötigt.
Die kostenlose Auskunft ist nicht starr auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Ein weiterer Antrag kann etwa nach einer relevanten Datenänderung oder Berichtigung sinnvoll sein. Offenkundig unbegründete oder exzessiv wiederholte Anträge darf die SCHUFA jedoch im Rahmen der DSGVO ablehnen oder in Rechnung stellen.
- Nutzen Sie den offiziellen Antrag auf eine Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO
- Geben Sie Identitäts- und Adressdaten korrekt an, damit die SCHUFA Ihre Akte zuordnen kann
- Behandeln Sie die Auskunft vertraulich, da sie ausführliche persönliche Informationen enthält
- Verwenden Sie die Datenkopie zur eigenen Kontrolle und nicht als Bewerbungsunterlage
Welcher Nachweis für den Vermieter gedacht ist
Die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO sollten Sie nicht an einen Vermieter oder Arbeitgeber weitergeben. Sie kann ausführliche Einträge sowie Angaben zu Quellen und Empfängern enthalten, die Dritte nicht benötigen. Damit würden Sie möglicherweise mehr persönliche Daten offenlegen als nötig.
Verlangt ein Vermieter oder ein anderer berechtigter Empfänger einen vorzeigbaren SCHUFA-Nachweis, ist der kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsCheck dafür vorgesehen. Er kostet derzeit 29,95 Euro und ist zur Weitergabe an Dritte gestaltet. Prüfen Sie vor der Bestellung auf der offiziellen SCHUFA-Website den aktuellen Produktnamen, den Preis und die Lieferform, da sich kommerzielle Angebote ändern können.
Fragen Sie vorab, ob der Empfänger dieses Dokument wirklich braucht und ob ein bereits vorhandener, aktueller Nachweis genügt. Auch ein bezahlter Bonitätsnachweis garantiert keine Zusage.
- Kostenlose Datenkopie: ausführlich, vertraulich und zur eigenen Kontrolle
- Kostenpflichtiger BonitätsCheck: zur Vorlage bei Vermietern oder anderen berechtigten Empfängern
- Derzeit angegebener Preis: 29,95 Euro
- Geben Sie nur die Daten weiter, die für den konkreten Antrag nötig sind
So lesen und prüfen Sie Ihre Datenkopie
Kontrollieren Sie zuerst Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschriften. Prüfen Sie danach die gespeicherten Vertrags- und Zahlungsinformationen, die Quelle jedes Eintrags, die für die vergangenen zwölf Monate genannten Empfänger und die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte. Achten Sie auf unbekannte Verträge, doppelte Datensätze, falsche persönliche Angaben und Einträge, die nicht mehr aktuell wirken.
Ein niedriger oder unerwarteter Score verrät nicht automatisch, welcher einzelne Eintrag dafür verantwortlich ist. Notieren Sie neben dem Wert auch das verwendete Score-Modell und das Berechnungsdatum, solange der neue Score und ältere Branchenscores nebeneinander bestehen. Beanstanden Sie einen Eintrag möglichst genau und erklären Sie den Fehler, statt lediglich einen höheren Score zu verlangen.
- Gleichen Sie persönliche Angaben mit Ihren amtlichen Dokumenten ab
- Vergleichen Sie Verträge und Einträge mit Ihren eigenen Unterlagen
- Prüfen Sie Datenquellen und Übermittlungen der vergangenen zwölf Monate
- Notieren Sie vor einem Vergleich Score-Modell und Berechnungsdatum
Daten berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken
Sind personenbezogene Daten falsch, können Sie nach der DSGVO deren Berichtigung verlangen. Je nach Sachlage kann außerdem ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung bestehen. Diese Ansprüche greifen nicht in jedem Fall automatisch. Daten dürfen unter Umständen gespeichert bleiben, wenn dafür eine gültige Rechtsgrundlage besteht und die maßgebliche Speicherfrist noch läuft.
Benennen Sie in Ihrem Antrag den betreffenden Eintrag genau und fügen Sie passende Belege bei. Das kann zum Beispiel eine Bestätigung sein, dass ein Konto nicht Ihnen gehört, eine Korrektur des Gläubigers oder ein Nachweis über die Begleichung einer Forderung. Schwärzen Sie nach Möglichkeit nicht benötigte Angaben und bewahren Sie Kopien Ihrer Schreiben auf. Stammt die falsche Information von einer Bank, einem Telekommunikationsunternehmen oder einem anderen Gläubiger, wenden Sie sich auch dorthin, damit der Fehler an der Quelle korrigiert wird.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Nachdem die Korrektur erfolgt sein sollte, können Sie den Stand mit einer neuen Datenkopie kontrollieren. Bleibt der Streit ungelöst, kommt eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einer Datenschutzaufsichtsbehörde infrage. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Rechtsberatung.
- Berichtigung kommt bei unrichtigen personenbezogenen Daten in Betracht
- Löschung kann verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Eine Einschränkung kann während eines Streits über Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit möglich sein
- Belege und die genaue Bezeichnung des Eintrags erleichtern die Prüfung
Betrug und unrealistische Score-Versprechen vermeiden
Kein seriöser Dienst kann garantieren, Ihren SCHUFA-Score um einen festen Betrag oder innerhalb einer bestimmten Frist zu erhöhen. Seien Sie vorsichtig bei kostenpflichtigen Angeboten zur angeblichen SCHUFA-Bereinigung, bei Vorauszahlungen und bei Personen, die ohne nachvollziehbaren Grund Ihre vollständige Datenkopie verlangen.
Nutzen Sie für Auskünfte und Produkte die offiziellen Kanäle der SCHUFA. Lassen Sie echte Fehler korrigieren und behalten Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen im Blick. Erfinden Sie keine Beanstandungen und bezahlen Sie keinen Vermittler für einen Antrag, den Sie selbst stellen können. Senden Sie Ausweisdokumente oder die ausführliche Datenkopie niemals an einen ungeprüften Empfänger.
- Niemand kann eine bestimmte Score-Verbesserung garantieren
- Für einen Antrag nach Artikel 15 DSGVO brauchen Sie keinen kostenpflichtigen Vermittler
- Prüfen Sie Website und Empfänger, bevor Sie einen Identitätsnachweis hochladen
- Geben Sie nicht die vollständige Datenkopie weiter, wenn ein weniger ausführlicher Nachweis genügt
Häufige Fragen
Ist die kostenlose SCHUFA-Datenkopie dasselbe wie der Nachweis für den Vermieter?
Nein. Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO enthält ausführliche persönliche Informationen und ist für Ihre eigene Kontrolle gedacht. Der kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsCheck kostet derzeit 29,95 Euro und ist zur Vorlage bei Vermietern oder anderen berechtigten Empfängern bestimmt.
Kann ich meine SCHUFA-Daten mehrmals im Jahr anfordern?
Ja. Es gibt keine starre Beschränkung auf einen kostenlosen Antrag pro Jahr. Eine weitere Anfrage kann nach Datenänderungen oder einer Berichtigung sinnvoll sein. Offenkundig unbegründete oder exzessiv wiederholte Anträge darf die SCHUFA jedoch im Rahmen der DSGVO ablehnen oder berechnen.
Warum sehe ich verschiedene SCHUFA-Scores?
Der neue Score von 100 bis 999 wird seit dem 17. März 2026 schrittweise eingeführt. Zum Start nutzten ihn nur rund 25 Prozent der Partner, deshalb können weiterhin ältere Branchenscores auftauchen. Vergleichen Sie nicht nur die Zahl, sondern auch die Bezeichnung des Modells und das Berechnungsdatum.
Kann ich die SCHUFA zwingen, meinen Score zu verbessern?
Sie können die Berichtigung falscher personenbezogener Daten verlangen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommen auch Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung infrage. Einen höheren Score können Sie nicht allein deshalb verlangen, weil der aktuelle Wert ungünstig ist. Eine bestimmte Verbesserung kann Ihnen niemand seriös garantieren.
Offizielle Quellen
- SCHUFA: Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
- Verbraucherzentrale: Neuer SCHUFA-Score
- Verbraucherzentrale: Auskunft bei SCHUFA & Co.
- SCHUFA: Produkte und aktueller BonitätsCheck